Mit Abschluss der COVID-19-Sonderberichte und der Budgetdokumentation für 2024 liegt nun eine konsolidierte Übersicht über die tatsächlichen Gesamtausgaben der Republik Österreich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vor. Die nun verfügbaren Daten erlauben es, erstmals eine umfassende Bilanz der pandemiebedingten Kosten zu ziehen – aufgeschlüsselt nach Gesundheitsausgaben, Wirtschaftshilfen, Kurzarbeit und anderen Maßnahmen quer durch die Ressorts.
Insgesamt summierten sich die pandemiebedingten Auszahlungen des Bundes von März 2020 bis Ende 2024 auf etwa 46,6 Milliarden Euro (beinahe die Hälfte eines jährlichen Bundesbudgets vor der Pandemie). Auffällig ist, dass viele Corona-bedingte Ausgaben nicht im Gesundheitsressort anfielen, sondern über Sonderfonds oder andere Ministerien abgewickelt wurden. Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten Kostenblöcke gegeben – gegliedert nach Bereichen Gesundheit, Wirtschaftshilfen, Kurzarbeit sowie weitere Bereiche:
Gesundheitsausgaben (Tests, Impfungen & Co.)
Das Gesundheitsministerium berichtet für die Jahre 2020 bis Ende 2024 Gesamtaufwendungen von 11,46 Mrd. €.). Darin enthalten sind vor allem die Massentests und Impfprogramme: 5,18 Mrd. € kosteten allein die umfangreichen COVID-19-Tests, vergleichsweise magere 1,77 Mrd. € wurden für die Impfkampagne ausgegeben und COVID-19-Medikamente sowie Therapeutika schlugen mit rund 344 Mio. € zu Buche. Zahlreiche Corona-Maßnahmen wurden über andere Budgets finanziert, origineller weise beispielsweise auch Schultestungen und betriebliche Tests. Die Tests an Schulen wurden über das Bildungsministerium abgewickelt und vom Arbeitsministerium gab es Förderungen für Tests in Unternehmen. Auch Kosten für Schutzausrüstung in Spitälern oder den Aufbau von Test-Infrastruktur wurden teils via Sondermittel getragen und nicht im Gesundheitsbudget verbucht.
Exemplarisch für die Dimension dieser Ausgaben: Bis Ende 2023 wurden österreichweit rund 208 Millionen COVID-Tests über die vom Gesundheitsministerium finanzierten Programme durchgeführt – davon 110 Mio. PCR-Tests und weitere 51 Mio. Antigentests in Apotheken Zusätzlich gab es Millionen von Tests in Schulen und Betrieben, die – wie erwähnt – über andere Stellen finanziert wurden.
Die Impfkampagne umfasste bis Ende 2023 etwa 21 Mio. verabreichte Impfdosen (fast 10 Mio. Dosen wurden gespendet).
Wirtschaftshilfen für Unternehmen
Der zweite große Block der Corona-Ausgaben entfällt auf die Unterstützung der Wirtschaft. Die COFAG wurde 2020 eigens gegründet, um rasch Hilfsgelder auszuzahlen, bis zu ihrer Auflösung im Sommer 2024 wurden über diese Agentur rund 15,8 Mrd. € an Unternehmen ausbezahlt.
Neben den COFAG-Zuschüssen gab es den Härtefallfonds für Kleinstunternehmer, Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und neue Selbständige. Dieses Instrument, abgewickelt von der Wirtschaftskammer (WKÖ), zahlte in mehreren Phasen insgesamt etwa 2,4 Mrd. € an Unterstützungsleistungen aus. Darüber hinaus gab es zahlreiche branchenspezifische Hilfen und Sonderprogramme, die unter dem Strich ebenfalls in die Milliarden gingen.
Kurzarbeit und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Bis Ende 2022 wurden insgesamt 9,82 Mrd. € für Corona-Kurzarbeitsbeihilfen ausgezahlt, allein 2020 flossen knapp 5,5 Mrd. € in Kurzarbeitszahlungen, 2021 noch einmal rund 3,7 Mrd. €. Damit war die Kurzarbeit laut Rechnungshofbericht das teuerste einzelne Hilfsinstrument zur Krisenbewältigung (wurde im Budget nicht über den Krisenfonds, sondern über die Arbeitsmarktfinanzierung verbucht).
Weitere Bereiche: Bildung, Soziales und Verwaltung
Ein großer Posten war hier z. B. die Unterstützung für Familien und soziale Härtefälle. Im Jahr 2020 wurde ein einmaliger Kinderbonus von 360 € pro Kind ausgezahlt, um Familien zu unterstützen – diese Maßnahme verursachte rund 680 Mio. € an Ausgaben (veranschlagt im Familienressort) und macht den Hauptteil der 688,5 Mio. € an Corona-Ausgaben des Bundes im Bereich Familie im Jahr 2020 aus. Zusätzlich wurde ein Familien-Härteausgleichsfonds eingerichtet.
Laut Bildungsministerium flossen bis Ende 2022 etwa 247 Mio. € in Corona-Maßnahmen für Bildung, Jugend und Sport – davon allein 139 Mio. € an die Schulen (für Tests, Masken, Raumbelüftung, Nachhilfeprogramme etc.). Bis Ende 2023 stiegen die Bildungs-Ausgaben im Zuge der Pandemie weiter an; dem parlamentarischen Finanzbericht lassen sich insgesamt rund 826 Mio. € für das Bildungsressort im Zusammenhang mit COVID-19 entnehmen (inklusive Hochschulbereich).
Nicht zu vergessen ist der öffentliche Verwaltungsaufwand, der durch Corona entstand (bzw. diesem zugeordnet wurde). Dazu zählen einerseits direkte Verwaltungskosten für die Abwicklung der Hilfsprogramme – beispielsweise wurden Berater und IT-Systeme für die COFAG um 21 Mio. € (!) angekauft und auch die Implementierung des grünen Passes, von Teststraßen oder Hotline-Einrichtungen verursachte administrative Kosten. Rechnet man alle sonstigen Posten zusammen – von Familienbonus über Bildungs- und Verwaltungskosten bis zu Gemeindehilfen – ergibt sich ein Betrag von ungefähr 5,5 Mrd. €, der außerhalb der großen Hauptkategorien (Gesundheit, Unternehmenshilfen, Kurzarbeit, Härtefallfonds) angefallen ist.
- Ivo By
Die Ankündigung von Donald Trump, Zahlungen – unter anderem – an die Harvard University zu blockieren, hat international für Aufsehen gesorgt. Ohne an dieser Stelle auf die dafür vorgebrachten Gründe oder auf die grundsätzliche Frage einzugehen, in welchen Themenbereichen staatliche Vorgaben an Universitäten zulässig sein sollten, fällt vor allem eines auf: die enormen Summen, die in den Medien kolportiert werden. Die Rede ist von rund 2,3 Milliarden US-Dollar bereits blockierter Mittel; in Aussicht gestellt wurde sogar die Streichung von bis zu 9 Milliarden US-Dollar an Bundeszuschüssen und -aufträgen für Harvard.
Harvard ist eine private Hochschule, welche sich zu einem beträchtlichen Teil durch Studiengebühren finanziert (siehe später in diesem Beitrag). Die (in Zusammenhang mit der Streichung angeführten) "staatlichen Mittel" sind im wesentlichen tatsächlich Drittmittel für Forschung über Bundesbehörden wie das NIH (National Institutes of Health), die NSF (National Science Foundation) oder das Bildungs- und Verteidigungsministerium.
Diese Drittmittel machen rund 10–15 % der Harvard-Einnahmen aus, daneben gibt es indirekte staatliche Förderungen. Als gemeinnützige Bildungsinstitution genießt Harvard etwa umfassende Steuervorteile: Einkünfte (z. B. aus dem Stiftungsvermögen, welches mit über 50 Milliarden US-Dollar das größte Universitäts-Stiftungsvermögen der Welt darstellt) sind weitgehend steuerbefreit, und Spenden an Harvard können von der Steuer abgesetzt werden. Darüber hinaus fließen Bundesgelder über Studierende an Harvard, wenn Studierende staatliche Stipendien oder vom Bund garantierte Studiendarlehen nutzen.
Ausbildungsstruktur und Kosten
Harvard Medical School ist eine Graduate School – das Medizinstudium dort setzt einen abgeschlossenen Bachelor voraus. Ein angehender Arzt in den USA durchläuft klassisch zunächst 4 Jahre College (Bachelor) und anschließend 4 Jahre Medical School, wonach der MD (Doctor of Medicine) verliehen wird. In Summe sind das also rund 8 Studienjahre ab High-School-Abschluss. Bei den Studienkosten gehört das Studium an Harvards Medical School zu den teuersten der Welt: jährlich fallen hier rund 70.000 US-Dollar an, hinzu kommen weitere Gebühren (Krankenversicherung, Campus-Service..) – in Summe liegt die jährliche Gesamtkostenbelastung für einen Harvard-Medizinstudenten damit bei über 100.000 $
Im Vergleich: Medizinische Privatuniversitäten in Österreich weisen eine vorgesehene Studiendauer von 5 (Paracelsus) oder 6 Jahren mit Bachelor/Masterarchitektur auf, die Studiengebühren liegen aktuell an der PMU Salzburg wie auch an der Karl Landsteiner Privatuni (Humanmedizin) bei rund 21.000 € pro Jahr
Abschließend noch ein Größenvergleich: laut verfügbaren Zahlen sind in Harvard aktuell 21000 Studierende eingeschrieben (UniWien: ~80000, MedUni Wien: ~8000).
- Ivo By
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Die Medizinische Universität Innsbruck hat einen neuen Rektor: Gert Mayer wurde am Samstag in einer Sitzung des Universitätsrates im ersten Wahlgang gewählt.
Nach einem Hearing von acht BewerberInnen hatte der Senat mit Gert Mayer (Direktor der Universitätsklinik für Innere Medizin IV), Anna Buchheim (Professorin für Klinische Psychologie II, Dekanin der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft) und Lukas Huber (Professor am Institut für Zellbiologie der MedUni Innsbruck) in den Dreiervorschlag gewählt – in dieser Reihenfolge. Der Universitätsrat (der in seiner Wahl an den Dreiervorschlag, nicht jedoch an die Reihung des Senats gebunden ist) wählte am Samstag aus diesen – ausschließlich von Innsbrucker Universitäten stammenden - den Erstgereihten Mayer.
Mayer folgt damit ab 1. Oktober Wolfgang Fleischhacker, welcher seit 2017 als Rektor fungierte.
- Ivo By
Welche konkreten Punkte zu Wissenschaft und Universitäten finden sich im Regierungsprogramm der neuen Türkis-Rot-Pinken Koalition? Die Universitätenkonferenz (Uniko) zeigt sich dazu grundsätzlich höflich, kritisiert jedoch die untergeordnete Rolle von Wissenschaft und Forschung in den Regierungsverhandlungen – wir fassen die (derzeit absehbar) wichtigsten Inhaltspunkte und die Stellungnahmen der Uniko dazu zusammen.
- Die Wissenschaftsagenden wurden aus dem Bildungsbereich herausgelöst und ins Frauenministerium überführt (was im universitäre Bereich bestenfalls für gemischte Reaktionen sorgte)
- Ein zentraler Punkt ist die geplante Profilbildung und Neuausrichtung der Pädagogischen Hochschulen (PH). Laut Regierungsprogramm sollen die 14 PHs und die Lehramtsbereiche der Universitäten organisatorisch stärker vernetzt und nach dem Modell der Schools of Education weiterentwickelt werden. Die Uniko warnt hier vor einer Ausweitung bestehender Doppelstrukturen und plädiert für eine stärkere Integration der Lehramtsausbildung an den Universitäten statt einer weiteren Verselbstständigung der PHs.
- Besonders umstritten ist die im Koalitionsvertrag vorgesehene Prüfung eines Promotionsmodells für Fachhochschulen. Die Universitäten lehnen dies strikt ab, da sie befürchten, dass dadurch die Qualität wissenschaftlicher Standards gefährdet wird und eine unnötige Parallelstruktur entsteht.
- Ein weiteres Thema ist die zukünftige Handhabung von Zugangsbeschränkungen. Die Regierung plant eine Grundsatzrevision der bestehenden Regelungen, ohne jedoch klare Details zu nennen. Die Uniko spricht sich für eine Beibehaltung und mögliche Ausweitung der Zugangsbeschränkungen aus, da diese sich laut der Vorsitzenden der UniKo bewährt hätten.
- Ivo By
Eine aktuelle Erhebung (Lechner et al. in Kooperation mit dem Netzwerk Unterbau Wissenschaft) demonstriert die Verbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse an österreichischen Universitäten.
Die Befragung von 2.372 UniversitätsmitarbeiterIinnen zwischen März und November 2023 bestätigt, dass Unsicherheit, fehlende Karriereperspektiven und hohe psychische Belastungen den Mittelbau der Universitäten prägen.
Laut der Studie sind rund 90 % der WissenschafterIinnen unterhalb der Professur nur befristet angestellt. Das betrifft 34.000 Personen in Österreich. Als Ursache wird die Kettenvertragsregelung gesehen: Während in der Privatwirtschaft nach mehrfach befristeten Anstellungen eine Festanstellung erfolgen muss, können Universitäten befristete Verträge aneinanderreihen – bis zu einer (harten) Grenze, ab der entweder eine unbefristete Anstellung oder das Ende der akademischen Laufbahn an der jeweiligen Universität erfolgt. In der Praxis bedeutet das, dass viele WissenschafterInnen ins Ausland oder die Privatwirtschaft abwandern. Auch in der Lehre gibt es negative Auswirkungen: Über die Hälfte der Befragten gab an, dass es den Lehrenden an ausreichender Zeit zur Studierendenbetreuung fehlt.
92 % der Befragten gaben an, keine Aussicht auf eine unbefristete Stelle zu haben, ein weiteres Problem betrifft die Forschung: Obwohl Drittmittel eingeworben werden, bleiben rund 40 % der Drittmittel-Projekte unbesetzt, weil keine geeigneten BewerberInnen gefunden werden. Dies führt damit zu mangelnder Kontinuität in der Forschung.
316 Befragte gaben an, ihre Universität nicht mehr als offizielle Forschungseinrichtung für Drittmittelprojekte angeben zu dürfen. Das bedeutet, dass sie alternative Einrichtungen – oft im Ausland – suchen müssen, um ihre Projekte weiterzuführen.
- Ivo By
An der Universität Ferrara müssen nun 362 Psychologiestudierende eine Prüfung wiederholen, nachdem diese "ungewöhnlich gut" ausgefallen war und damit messerscharf der Schluss gezogen wurde, dass sich die Studierenden von Künstlicher Intelligenz helfen hatten lassen.
Da begreiflicher weise nicht eruierbar war, wer mit natürlicher und wer mit künstlicher Intelligenz brilliert hatte (umso mehr als es sich um einen simplen Multiple Choice Test gehandelt hatte), entschied die Universitätsleitung, die Prüfung für alle Beteiligten zu wiederholen – diesmal unter Bedingungen, die externe Hilfsmittel ausschließen.
Die Entscheidung der Universität, eine Prüfung rein aufgrund eines "zu guten" Ergebnisses zu wiederholen ist umso bemerkenswerter, als der Vorwurf der Nutzung illegaler Hilfsmittel - ohne weitere Evidenz – auf rechtlich mehr als wackeligen Beinen steht. Diesseits von Brenner und Semmering hätte man sich wohl per Presseaussendung über die hohe Qualität der Studienleistungen gefreut…
- Ivo By