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Forschungssicherheit und Sicherheits-Checks in heimischen Zielvereinbarungen
Im Rahmen des beispiellosen Konflikts von US-Präsident Trump (vor allem) mit Universitäten der Ivy-League wurde Harvard ein Verbot der Aufnahme ausländischer Studenten angedroht – und im Jahr 2025 tatsächlich zeitweise auferlegt. Betroffen war dabei nicht nur die Aufnahme, sondern auch die Weiterinskription, über 7.000 internationale Harvard-Studierende standen kurzfristig vor der Exmatrikulation. Harvard setzte sich mit rechtlichen Schritten gegen diese Maßnahme zur Wehr und erwirkte eine einstweilige Verfügung, die den Ausschluss vorerst verhinderte.
Die US-Regierung rechtfertigte ihre Pläne mit angeblichen Defiziten bei der Sicherung „amerikanischer Werte“ und forderte, Harvard solle Herkunft und Aktivitäten internationaler Studierender offenlegen. Besonders in den Fokus rückten chinesische Studierende: US-Außenminister Marco Rubio kündigte nun an, künftig „aggressiv“ gegen Studierende mit Verbindungen zur Kommunistischen Partei oder aus sensiblen Technologiebereichen vorzugehen. Dies betraf potenziell mehrere hunderttausend Studierende landesweit – angesichts der Tatsache, dass allein an Harvard etwa ein Viertel aller Studierenden aus dem Ausland stammt und internationale Studierende für US-Universitäten eine zentrale Einnahmequelle darstellen.
Nicht übersehen sollte in diesem Zusammenhang werden, dass auch in der EU die Sorge vor – speziell chinesischer – ausländischer Einflussnahme und Spionage im letzten Jahr spürbar zugenommen hat. So veröffentlichte die EU veröffentlichte im Frühjahr 2024 eine „Empfehlung zur Forschungssicherheit“, in der erstmals systematische Schutzmaßnahmen für kritische Forschungsbereiche wie KI, Quantenwissenschaften oder Biotechnologie eingefordert werden. Formuliertes Ziel ist, dass Universitäten und Sicherheitsbehörden enger zusammenarbeiten und – ähnlich wie in den USA – sensiblere Überprüfungen von Kooperationen, Forschungsprojekten und auch von einzelnen Personen etablieren.
In Österreich wurden diese Vorgaben in den aktuellen Leistungsvereinbarungen der Universitäten mit dem Bildungsministerium teilweise konkret aufgegriffen. So verpflichteten sich unter anderem die Universität Wien und die TU Graz erstmals zu präventiven Maßnahmen gegen ausländische Einflussnahme: Risikoanalysen für internationale Kooperationen, interne Sicherheitschecks für sensible Forschungsprojekte und die Benennung von Ansprechpartnern für Verdachtsfälle sind nun verbindlicher Teil der Hochschulverträge, wobei China oder einzelne Nationalitäten nicht ausdrücklich genannt werden.
Die Sorge der Mittelbauvertreter (nicht nur an den betroffenen Universitäten) war, dass die Verantwortung für den "Sicherheitsstatus" der ausländischen Phd- und Post Doc ForscherInnen dann auf die Betreuerinnen und Betreuer dieser Arbeiten abgeschoben würde.