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Re-Evaluierung auf Antrag – Paradigmenwechsel bei der iKV

Dass das (offensichtlich vorschnell) verbreitete Dokument zu verbindlichen Evaluierungskriterien "der Karrieremodelle" in Entstehung, Verbreitung und Gestaltung seine Schwächen hat, ist an anderer Stelle (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) dargestellt worden.

Auf eine in diesem Dokument recht konsequent durchformulierte Besonderheit soll hier allerdings getrennt eingegangen werden, da sie ein bemerkenswertes Gesamtkonzept erkennen lässt und mit dem Stückwerk des Kriterienkataloges nicht vermischt werden sollte – hier wird ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel zu den Evaluierungen der iKV formuliert.

status quo

Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur allgemeinen Evaluierung nach § 14 Abs. 7 UG und der Satzung der MedUni Wien sind die Leistungen des wissenschaftlichen Personals zumindest alle fünf Jahre zu evaluieren. Dass dies für unterschiedliche Dienstverträge völlig unterschiedlich gehandhabt wird, ist keine gesetzliche Vorgabe des UG, sondern eine Ausgestaltung der MedUni Wien.

In Bezug auf die Evaluierung von MitarbeiterInnen mit iKV (das Dokument bezieht sich laut Überschrift zwar auf "die Karrieremodelle", schränkt sich jedoch explizit auf die iKV ein, noch spezifischer für Vereinbarungen 2026) bedeutet das: verpflichtende Evaluierung alle 5 Jahre; die Konsequenz einer positiven Evaluierung ist ein Gehaltssprung (n.b., Karrieremodell existiert seit 2009, iKV seit 2019 – alle bisherigen Evaluierungen beruhten nicht auf transparenten und vorab festgesetzten Kriterien). Das heißt: Die zusätzlichen Gehaltssprünge innerhalb des iKV-Karrieremodells sind eine Konsequenz positiver Evaluierungen und keine bloß zeitabhängigen Vorrückungen.

Umgekehrt: bei negativer Evaluierung (eventuell nach Nachfrist) fällt der Gehaltsschritt aus – gehandhabt bislang ohne direkte Konsequenzen (Kündigung) auf das Dienstverhältnis.

welche Neuerung wird formuliert?

Mit den neuen Re-Evaluierungskriterien für die Interne Karrierevereinbarung (iKV) möchte die MedUni Wien nun offensichtlich ein bemerkenswertes Antragsprinzip einführen: Wissenschaftliche Mitarbeiter können alle fünf Jahre eine Re-Evaluierung ihrer kontinuierlichen Leistungen beantragen; bei positiver Re-Evaluierung erfolgt dann nach sechs Jahren die entsprechende Gehaltsvorrückung.

Explizit wird im neuen iKV-Dokument klargestellt, dass weder eine negative Re-Evaluierung noch die Nicht-Beantragung eine Arbeitgeberkündigung nach sich zieht. Damit entsteht faktisch eine sanktionsfreie Opt-out-Möglichkeit: Wer keine Re-Evaluierung beantragt, gefährdet nicht sein Arbeitsverhältnis und erhält konsequenter weise auch nicht die an eine positive Re-Evaluierung geknüpfte Gehaltsvorrückung.

geht das – und für wen?

Rechtlich lässt sich das neue Antragsprinzip eigentlich nur dann schlüssig verstehen, wenn die nun freiwillig zu beantragende iKV-Re-Evaluierung nicht an die Stelle der gesetzlich verpflichtenden Fünfjahresevaluierung tritt, sondern als zusätzliches, für die Gehaltsvorrückung relevantes Verfahren danebensteht. Das wäre mit der bestehenden Satzung wohl vereinbar, allerdings bleibt genau diese angesprochene Trennung im Kriterienpapier bemerkenswert unscharf, da ausgerechnet beim Satz über die beantragbare Re-Evaluierung das Dokument selbst auf § 14 Abs. 7 UG und den VIII. Abschnitt der Satzung verweist.

Die Frage, für wen das gelten soll, ist da schon schwerer zu beantworten. Für bereits bestehende iKVs findet sich eine Aussage zur beabsichtigten Anwendung lediglich in der begleitenden Aussendung der Unternehmenskommunikation: dort heißt es, der Kriterienkatalog diene für diese nur „der Orientierung“. Eine verbindliche Anwendung des neuen Antragsprinzips auf bestehende Verträge lässt sich daraus jedenfalls nicht ableiten; dafür bedürfte es einer entsprechenden rechtlichen oder vertraglichen Grundlage.

Ivo By Ivo
Ivo
22. August 2026

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unabgesprochen und konzeptlos: Re-Evaluierungskriterien für die iKV

Da die überfallsartig präsentierten „Re-Evaluierungskriterien für Karrieremodelle“ inhaltlich eine erschreckende Konzeptlosigkeit sichtbar machen, möchten wir nachfolgend eine kurze allgemeine Einschätzung abgeben und im Anschluss einige der krassesten Punkte herausstreichen.

Grundsätzlich wird innerhalb von 4 Kriterienkategorien ein Sammelsurium von Leistungen in geradezu absurder Art an Untergrenzen, Deckelungen und Pflichtleistungen gebunden. Dass Karrieremodelle eigentlich der strategischen Weiterentwicklung (der MitarbeiterInnen wie auch der Universität) dienen, sollte außer Streit stehen – allerdings ist in diesem Schriftstück weder die Weiterentwicklung noch eine Strategie erkennbar. Dass sich mit zunehmender Seniorität und Qualifikation dann Funktionen, Verantwortlichkeiten und damit auch sinnvolle Bewertungsmaßstäbe verändern, ist nicht einmal ansatzweise abgebildet. Klinikspezifische Bewertungsmaßstäbe fehlen weitestgehend (was für den eigens geschaffenen klinischen Karrieretrack dann doppelt bitter ist) und werden durch Buzzwords wie „Innovation in der Klinik“ und „administrative Aufgaben in der Klinik“ ersetzt.

Im Bereich der Lehrleistungen – und konsequenterweise dann auch beim „Karrieremodell Lehre“ – finden sich Bestimmungen, die einer Politik der verbrannten Erde näher sind als einer Förderung qualitätsvoller Lehre und der universitären Weiterentwicklung.

Re-Evaluierungskriterien der Karrieremodelle

Über die Abteilung Unternehmenskommunikation erfolgte eine Aussendung zu "Re-Evaluierungskriterien für Karrieremodelle" – ein Schritt, der insofern überraschte und befremdete, als dies zu einem Zeitpunkt erfolgte, an dem eben diese Kriterien noch einem laufenden Diskussionsprozess unterworfen waren und (zumindest) der als Verhandlungspartner eingebundene Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals von diesem Schritt demnach ausgesprochen überrascht war.

Dass aufgrund der empörten Replik des Betriebsrates dann der Rektor den BR aufforderte "alternative Vorschläge vorzulegen", unterstützt nicht die Vorstellung eines funktionierenden Rektorats-internen Abstimmungsprozesses und versucht, den Ball an eine Stelle zu spielen, wo er in dieser Form nicht hingehört: nicht der Betriebsrat sollte ein Evaluierungssystem für den Arbeitgeber entwerfen, sondern das Rektorat sollte (auch) zu dieser Thematik einen breiten und transparenten Diskussionsprozess ansetzen, der mit einem Ergebnis abgeschlossen wird, dem auch eine fortlaufend in diesen Prozess eingebundene universitäre Arbeitnehmervertretung zustimmen kann.

Womit der thematische Schritt von (zu Recht) inkriminierter Vorgehensweise zu den Inhalten des ausgesendeten Kriterienkatalogs schon halb vollzogen ist – werfen wir also einen Blick in die inhaltlichen Aspekte. Und da zeigt sich, dass die Vorgehensweise noch ein vergleichsweise geringer Lapsus war.

Zu erbringen sind 6 Punkte…

Gegen die innerhalb des Evaluierungszeitraumes zu erbringenden 6 Punkte (sinnvollerweise auf eine andere Punkteskala übertragen) wäre grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn sie nicht innerhalb von 4 Kriterienkategorien (Publikationen, Drittmittel, Lehre sowie Community Services, Outreach oder Klinik) in geradezu absurder Art an Untergrenzen, Deckelungen und Pflichtleistungen gebunden wären.

Wo liegt die strategische Zielsetzung dahinter, dass eingeworbene Drittmittel und Publikationen erst ab einer Schwellenleistung bepunktet werden, welchen Sinn haben Deckelungen, wodurch die Erbringung darüber hinausgehender Leistungen keine weitere Evaluierungsrelevanz zeigt (und damit wohl auch sinkende Motivationslage und Prioritätsverschiebungen weg von diesen Leistungen nach sich zieht)? Sind die Leistungen universitär relevant, sollten sie wertbar sein - sind sie irrelevant, können sie aus dem Kriterienkatalog gestrichen werden).
Geradezu absurd und jedenfalls schwer kontraproduktiv ist es, Lehrleistungen (konkret: abgehaltene Lehrveranstaltungen) bei einem lächerlich niedrigen Wert von (über die Periode durchschnittlich) 1.5 SWS pro Jahr zu deckeln. Wohlgemerkt, bei Dienstverträgen, die 8 SWS pro Studienjahr (also 4 SWS pro Semester) als Höchstgrenze nennen (was sich in lehrintensiven Bereichen angesichts des altersbedingten Abgangs der in dieser Hinsicht "großvolumigen" Dienstverträge durch die Bank als zu niedrig erweist)!

Dass darüber hinaus diese Deckelung auch für die iKV Lehre besteht – also für einen Personenkreis der viel (und gut) lehren soll und genau dafür im gleichen Dokument eine Sonderrolle in Form reduzierter Publikationsleistungen zugestanden bekommt, rundet das Bild der Konzeptlosigkeit stimmig ab.

…aber wo?

Ebenso die Punktevergabe bei der Übernahme von "Curriculums-Funktionen", welche nicht spezifiziert sind, Mitgliedschaft in "Universitären Gremien" - nicht spezifiziert, aber "Nachweis gemäß LOM-Liste" – diese enthält jedoch nicht alle Gremien und zeigt damit, dass man hier primär die "Rektoratsschiene" der Lehre im Blick hat. Also aus dem administrativ-exekutiven Teil (Curriculumdirektoren, Blockkoordinatoren) und eben nicht primär aus der (senatsgebundenen) Planungs- und Kreativschiene für welche die medizindidaktische Qualifikation aus einer iKV Lehre eigentlich aufgebaut werden sollte (und wo, n.b. die schmerzhaftetsten curricularen Defizite zu verzeichnen sind).

Positiv: Mitgliedschaft in Ethik- und Tierversuchskommission finden sich in den Kriterien – wenn auch nur indirekt über die darin referenzierte LOM-Liste Forschung. Aber die zeitaufwändigen Tätigkeiten in Berufungskommissionen? Habilitationskommissionen? Fehlanzeige. Und wofür genau der Punkt dann vergeben wird (Funktionen/Tätigkeiten in einem Jahr oder über die gesamte 5-jährige Periode? Aus naheliegenden Gründen richten sich weder Beginn noch Dauer der gremialen Funktionsperioden nach den Evaluationszeiträumen) bleibt ebenfalls unklar.

als Bilanz:

es liegt in der Natur der Sache, dass man inhaltliche und strategische Schwerpunktsetzungen unterschiedlich bewerten kann – doch das ist hier nicht der springende Punkt: dieses Dokument lässt weder Strategie noch intendierte Steuerungseffekte erkennen, außer allenfalls eine De-Attraktivierung dieses Karrieremodells.
Da das Instrument der iKV (dessen Vorläufer auf das Jahr 2009 zurückgehen) bereits seit 2019 existiert, kann man hier das Argument des Zeitdrucks wohl schlecht relativierend ins Spiel bringen – und es gibt auch nichts zu beschönigen: Dass man ein derart unausgereiftes Papier zum konkreten Bestandteil aktueller iKV-Vereinbarungen macht, ist gegenüber MitarbeiterInnen wie auch gegenüber der Universität schlicht unverantwortlich.

Ivo By Ivo
Ivo
22. August 2026

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Stefan Schön: Die Demonstration für die Universitäten des Landes

Sie brachte am 27. Mai 2026 beachtliche 28.000 Personen auf die Straße, die gegen 6% Einsparungen für das geplante Unibudget von 2028 bis 2030 protestiert haben. Die Universitätsleitungen haben korrekt und nüchtern errechnet, dass sie für den laufenden Betrieb in der folgenden Leistungsvereinbarungsperiode 18 Mrd. Euro benötigen werden. Nur 16,1 Mrd. will die Bundesregierung hergeben. Damit ignoriert sie die implizit hauptsächlich inflationsbedingten Kostensteigerungen und gefährdet den laufenden Betrieb der österreichischen Universitäten. Die kalkulierten 18 Mrd. sind demnach kein Wunsch, sondern der Bedarf, wie es Peter Holubar, Betriebsratsvorsitzender der BOKU treffend formuliert hat. Daher ist dieser Budgetstreit kein Rechenspiel, sondern berührt die staatliche Grundsatzfrage, ob und in welchem Ausmaß universitäre Forschung und Lehre zukünftig stattfinden sollen. Denn Fakt ist, dass alles unter 18 Mrd. Euro mit empfindlichem Substanzverlust einhergeht, sei es beim Personal, beim Betreuungsverhältnis, beim Lehrangebot, bei der Ausstattung, oder bei der Anzahl von Studierenden, die ja schon seit Einführung des Kennzahlsystems zur Studienplatzfinanzierung über die jeweiligen Leistungsvereinbarungen gelenkt werden kann. „Hochschulbildung ist ein Recht und kein Privileg“, proklamierte Stefan Krammer von der Senatsvorsitzendenkonferenz. Wer schützt dieses Recht, wenn nicht nur speed killt, sondern auch Geld, wenn man es nicht hat? Was, wenn Sparen die schlichte Realität wird, fragt sich Holubar und betont, dass Österreich starke Universitäten als demokratische Bollwerke braucht und dabei handelt es sich nicht um eine Bitte, sondern um eine Notwendigkeit.

Die Gruppe des „Netzwerks Unterbau Wissenschaft“, vertreten durch Cornelia Dlabaja und Florian Part fordert eine nachhaltige Hochschulstrategie, solidarisiert sich mit den Interessen der Studierenden, lehnt daher Studiengebühren ab, fordert faire Gehaltsabschlüsse und beklagt wiederholt die anhaltende Aneinanderreihung von Kettenverträgen, womit eine mangelnde Wertschätzung des „Mittelbaus“ verbunden ist. Das skandierte Fazit: „Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Zukunft klaut!“

Auch die Redebeiträge von Sigrid Stagl (Wissenschaftlerin des Jahres 2024) und Bianca Nageler (ÖH Vorsitz Uni Wien) berühren Grundsatzfragen, indem sie langfristiges Denken statt politischer Instabilität fordern, damit es ausreichend Antworten auf die schwierigsten Fragen unserer Zeit gibt. Stellen wir Einsparungen in Frage, weil Wissen Budgetsteigerungen verursacht! Eine Vertreterin von „Fridays for Future“ beklagt, dass viel Geld für Maßnahmen verschwendet wird, die Treibhausgaseffekte erhöhen, anstatt das Gegenteil zu tun. Lieber wird zerstört, als dass an die Zukunft gedacht wird. Es gibt eigentlich keinen Platz mehr für große Fehler in der Wirtschaft, vielmehr müssen diese konsequent verhindert werden und es darf keine sinnlosen Großprojekte mehr geben. An den Unis wird an Lösungen gearbeitet, die durch kritisches Denken entwickelt werden. Junge Studierende und junge Lehrende zeichnen ein eindrucksvolles Bild davon, was nächste Generationen leisten können und wollen, wenn man sie nur ließe.

Dementsprechend fordert Sebastian Schütze als Rektor der Uni Wien einen verlässlichen Finanzierungspfad, der drastischen Personalabbau, Verschlechterungen der Studienbedingungen und die Verringerung der Forschungsleistung sowie der Innovationskraft verhindert.

UNIKO Chefin Brigitte Hütter hält ein leidenschaftliches Plädoyer für Investitionen in die Menschen. Dabei wird kein Geld verbrannt, sondern in veredelter Form zurückgebracht. Die geplanten Kürzungen sind nicht hinzunehmen, weil wir nicht tausende Stellen streichen wollen und dem Nachwuchs Karrierestellen sichern wollen, sagt sie. Gute Bildungschancen und die Wettbewerbsfähigkeit müssen erhalten bleiben und können nicht dem Ziel geopfert werden, nur 4% des Bundeshaushalts auf Kosten der Universitäten abzusichern. Systemreformen zur Weiterentwicklung haben die Unileitungen geliefert und es läge nunmehr an der Regierung, Haltung zu zeigen. Denn tut die Regierung das nicht, so können die Universitäten auch nicht als sicherer Hafen für Wissenschaftler:innen aus den USA angepriesen werden, weil es diesen Hafen nicht einmal für die eigenen Wissenschaftler:innen gibt. Planungssicherheit auf Basis der Autonomie war bisher eine Erfolgsgeschichte der Universitäten. Sollte diese nicht mehr funktionieren, gibt es Lohnkürzungen, Kompensationskündigungen und keinen sozialen Zusammenhalt mehr. Vertreter:innen der ÖH ergänzen, dass eine Regierung, die Wissenschaft vernachlässigt, damit auch ihre Verantwortung vernachlässigt. Wir benötigen jedoch eine Politik, die auf Fakten baut.

Deshalb der Appell weiter zu demonstrieren und zusammen zu stehen!

Stefan Schön (Pressesprecher ULV) By Stefan Schön (Pressesprecher ULV)
Stefan Schön (Pressesprecher ULV)
30. Mai 2026

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Gegen Kürzungen der Uni-Budgets

Demo AMM

 Angesichts der kolportierten Kürzungen der Universitätsbudgets und der kolportierten Aussage der zuständigen Ministerin, Wissenschaft, Lehre und Forschung stünden in der Regierung nicht im Fokus, fand am Mittwoch, dem 27. Mai 2026, in Wien eine große Demonstration gegen die drohenden Einsparungen statt. Nach Reden vor dem Hauptgebäude der Universität Wien zogen rund 28.000 Teilnehmer — darunter natürlich auch ein Aufgebot der AMM — durch die Innenstadt zum Wissenschaftsministerium und weiter vor das Bundeskanzleramt.

Auslöser war die Ankündigung, dass für die Leistungsvereinbarungsperiode 2028–2030 statt der von der Universitätenkonferenz für notwendig erachteten 18 Milliarden Euro nur 15,5 Milliarden Euro vorgesehen sein sollen. Das entspräche einer faktischen Kürzung um 2,5 Milliarden Euro bzw. rund 14 Prozent. Die Universitäten warnten vor einschneidenden Folgen für Forschung, Lehre, Personal und Studienbedingungen.

Beginn der Demonstration war um 13:00 Uhr vor dem Hauptgebäude der Universität Wien. Organisiert wurde sie von der Österreichischen Hochschülerschaft, der Universitätenkonferenz, den Universitätsleitungen sowie Arbeitnehmervertretungen.

Die Universitätenkonferenz mobilisierte die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) unter anderem mit dem Hinweis auf eine mögliche Wiedereinführung beziehungsweise Erhöhung von Studiengebühren - auch wenn sie damit ein Thema ins Spiel brachte, das politisch nicht in ihrem Umsetzungsbereich liegt.

Der Preis dieser Mobilisierung zeigte sich dann freilich auch bei Teilen der Kundgebung: Neben den budgetpolitischen und universitätspolitischen Redebeiträgen kam es dann auch zu ideologischer Agitation. Abweichend von der offiziellen Rednerliste durfte auch Fridays for Future das Wort ergreifen - im Zuge des darauffolgenden Zuges zum Ballhausplatz wurden auch einschlägige politische Parolen skandiert und Palästina-Flaggen geschwenkt.

Die Schlusskundgebung vor dem Bundeskanzleramt war für 15:30 angesetzt.

Insgesamt: eine zahlenmäßig starke Demonstration gegen Einschnitte im Hochschulbudget — an einem heißen und extrem sonnigen Mittwoch. Wer am Arbeitsplatz keine Hautreaktionen vorweisen kann, der war wohl nicht dabei :)

 

Ivo By Ivo
Ivo
28. Mai 2026

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Beitrag in Nature zu halluzinierten Zitaten

In einem aktuellen Nature-Beitrag (Rubrik: News Feature, also ein journalistisch recherchierter Analysebeitrag) wird ein Problem beschrieben, das viele inzwischen aus eigener Erfahrung kennen: KI-Systeme erzeugen Literaturangaben, die plausibel aussehen, aber nicht existieren. Titel wirken glaubwürdig, Autoren passen thematisch, Journale klingen korrekt — nur führt der DOI ins Leere oder die Arbeit wurde nie publiziert.

Der Beitrag berichtet über eine eigene Analyse gemeinsam mit der Firma Grounded AI. Demnach wurden etwa 4.000 Publikationen aus dem Jahr 2025 untersucht, anschließend die 100 "verdächtigsten" Arbeiten manuell geprüft. In 65 davon fanden sich ungültige Referenzen. Daraus leitet der Artikel als grobe (und anfechtbare) Hochrechnung ab: Weltweit könnten mehr als 100.000 wissenschaftliche Arbeiten KI-generierte Falschzitate enthalten.

Die genannte Zahl ist stark hinterfragbar, da methodisch unklar bleibt:

  • wie die 4.000 Arbeiten ausgewählt wurden,
  • nach welchen Kriterien ein Paper als „verdächtig“ galt,
  • welche Fehlerarten überhaupt gezählt wurden.

Zusätzlich erfolgte die manuelle Analyse nicht an einer Zufallsstichprobe, sondern explizit an bereits vorselektierten „verdächtigen“ Arbeiten.

Aber dennoch: Das Problem ist evident, und die fehlerhaften Zitierungen schaffen es durch Peer-Review-Verfahren, weil sie von Large Language Modellen (LLM) bibliographisch plausibel „herbeihalluziniert“ werden. Zudem fokussieren sich Begutachtungsverfahren ja unbestritten nicht darauf, sämtliche zitierte Arbeiten auf ihre schiere Existenz zu hinterfragen – was aber, n.b., mittlerweile durch KI-gestützte Systeme zur Literaturrecherche wie Consensus grundsätzlich möglich wäre.

Ausdrücklich betont werden soll an dieser Stelle, dass nicht der (dann allerdings auch deklarierte) Einsatz von künstlicher Intelligenz bzw. LLM das eigentliche Problem darstellt. Halluzinierte Referenzen sind letztlich eine bekannte Systemeigenschaft dieser Sprachmodelle. Problematisch wird es dort, wo KI-generierte Literaturangaben offenbar ohne ausreichende menschliche Verifikation in wissenschaftliche Manuskripte übernommen werden.

Nicht nur, dass hier der eigenen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen wird: Es zeigt sich auch ein grundlegendes Unverständnis dafür, wofür klassische LLMs tatsächlich geeignet sind (Sprachgenerierung und semantische Transformation von Text) — und wofür erst retrieval-gestützte Systeme (RAG) oder kuratierte Datenbankzugriffe erforderlich wären. Nicht-erweiterte LLMs besitzen keinen verlässlichen Zugriff auf kuratierte Literaturdatenbanken und sind daher grundsätzlich ungeeignet, bibliographische Referenzen zuverlässig zu erzeugen.

Ivo By Ivo
Ivo
06. Mai 2026

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Neue Kündigungsregel für entfristete Drittmittelstellen im Uni-KV

Der 20. Nachtrag zum Uni-KV führt mit § 21 Abs. 2a erstmals eine spezifische Kündigungsregel für entfristete Drittmittelstellen ein. Die Regelung ist zudem zeitlich befristet: Sie gilt für Arbeitsverhältnisse, die zwischen 1. Jänner 2026 und 31. Dezember 2029 entfristet werden, und soll anschließend evaluiert werden (20. Nachtrag zum Uni-KV, 2025).

Bislang enthielt der Kollektivvertrag keine ausdrückliche Bestimmung, die den Wegfall von Drittmitteln als eigenen Kündigungstatbestand für unbefristete Arbeitsverhältnisse definierte. Kündigungen solcher Dauerstellen waren zwar möglich, mussten jedoch auf die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen und die bestehenden Kündigungsbestimmungen des § 21 Uni-KV gestützt werden. Der Wegfall einer Projektfinanzierung war daher kein explizit normierter kollektivvertraglicher Kündigungsgrund.

Der neue § 21 Abs. 2a Uni-KV schafft nun eine spezielle Regel für Arbeitsverhältnisse, die aus Drittmittelprojekten hervorgegangen sind und später entfristet wurden. Danach kann ein solches Arbeitsverhältnis gekündigt werden, wenn Drittmittel dauerhaft wegfallen oder erheblich reduziert werden und eine Weiterbeschäftigung an der betreffenden Organisationseinheit nicht möglich ist.

Der Nachtrag sieht zugleich eine Überbrückungsphase von bis zu zwölf Monaten vor, innerhalb derer versucht werden soll, eine alternative Finanzierung – etwa durch neue Drittmittelprojekte – zu sichern. Erst wenn sich zeigt, dass eine solche Finanzierung nicht zustande kommt, kann die Kündigungsregel angewendet werden.

Nach Darstellung der Kollektivvertragsparteien soll die Bestimmung dazu beitragen, mehr unbefristete Arbeitsverhältnisse im Drittmittelbereich zu ermöglichen, weil Universitäten bislang häufig davor zurückschreckten, Projektstellen zu entfristen, solange der spätere Umgang mit einem Wegfall der Finanzierung rechtlich unsicher war (GÖD-BV13, Informationen zum 20. Nachtrag).

Neben diesem euphemistischen Framing kann (und wird) die Regelung natürlich auch deutlich kritischer diskutiert werden - hier wurde erstmals ein spezifischer Kündigungstatbestand für eine bestimmte Gruppe von Dauerarbeitsverhältnissen geschaffen. Ob die Bestimmung tatsächlich zu mehr Entfristungen führt oder nicht vielmehr eine neue Kategorie von Dauerstellen mit eingeschränktem Kündigungsschutz etabliert, bleibt offen.

Ivo By Ivo
Ivo
04. März 2026

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  • Re-Evaluierung auf Antrag – Paradigmenwechsel bei der iKV
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  • Stefan Schön: Die Demonstration für die Universitäten des Landes
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