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Desaster um gewidmete Studienplätze

Um dem angeblichen Mangel an ÄrztInnen entgegenzuwirken, wurden in Österreich für das Wintersemester 2024/2025 85 gewidmete Medizinstudienplätze geschaffen. Diese Plätze waren für BewerberInnen reserviert, die sich verpflichteten, nach ihrem Studium für eine bestimmte Zeit im öffentlichen Interesse zu arbeiten, beispielsweise bei der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK, in bestimmten Bundesländern oder bei Institutionen wie dem Bundesheer und der Polizei. Im Gegenzug für eine solche Verpflichtung wurden Stipendien zugesagt sowie eine (deutlich) niedrigere Bestehensgrenze beim Aufnahmetest zugesagt.

War schon die Grundidee solcher Quoten absurd und die Umsetzung mittels herabgesetzter Bestehensgrenzen (im besten Fall) fahrlässig, erwies sich nun auch das Ergebnis der Umsetzung als desaströs: von den 85 verfügbaren Plätzen konnten nur 49 besetzt werden, da ein signifikanter Anteil der StudienwerberInnen auch die herabgesetzte Punktzahl nicht erreichte. Beispielsweise konnte die ÖGK nur sechs der 13 vorgesehenen Plätze besetzen. Besonders problematisch war die Situation für das Innenministerium, das alle drei geplanten Plätze unbesetzt lassen musste - kein einziger Bewerber erreichte die notwendige Leistung.

Die nun vorliegenden desaströsen Resultate sind die direkte Folge einer ahnungs- und perspektivlosen Hochschulpolitik, in der sich die Bundespolitik von Partikularinteressen vereinnahmen lässt und damit zusätzlich die universitäre Autonomie untergräbt. Es wäre absehbar sinnvoller (gewesen), erfolgreichen AbsolventInnen des regulären Aufnahmetests nachträglich Verträge oder Stipendien anzubieten, die sie zur Tätigkeit im öffentlichen Interesse verpflichten.

Wie man die (wohlgemerkt: durch absolut nichts erwiesene) Aussagekraft eines Aufnahmeverfahrens propagieren kann und gleichzeitig eine Teilgruppe der StudienwerberInnen von den essentiellen Spielregeln dieses Verfahrens ausnehmen kann, erschließt sich selbst dem wohlwollendsten Betrachter nicht.

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Ivo
24. August 2024

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Nach abgeschlossenem Studium: 31 Prozent landen nicht auf der Ärzteliste

Laut einer Untersuchung des Rechnungshofs lassen sich jährlich 21 Prozent der AbsolventInnen eines Medizinstudiums an den Universitäten Wien, Graz, Linz und Innsbruck nicht in die österreichische Ärzteliste eintragen. Berücksichtigt man zusätzlich jene AbsolventInnen, die sich zwar eintragen lassen, aber dann nicht ärztlich tätig werden – etwa weil sie in die Forschung oder Pharmaindustrie wechseln –, steigt der Anteil der nach dem Studium nicht in Österreich praktizierenden MedizinerInnen auf 31 Prozent.

Laut Ärztekammer ist die Abwanderung unter deutschen Studienabsolventen besonders ausgeprägt: von den durchschnittlich 216 deutschen AbsolventInnen pro Jahr blieben nur 45 als ÄrztInnen in Österreich, was einer Abwanderungsrate von stolzen 79 Prozent entspricht.

Angesichts dieser Entwicklungen empfiehlt der Rechnungshof, dass das Gesundheitsministerium, das Wissenschaftsministerium, die Medizinischen Universitäten, die Ärztekammer, die Bundesländer und die Sozialversicherung Maßnahmen setzen sollten, um die ärztliche Ausbildung und Berufstätigkeit in Österreich attraktiver zu gestalten. Dazu zählen insbesondere eine höhere Ausbildungsqualität nach dem Studium, eine schnellere Zuweisung zu Facharztausbildungsstellen und bessere Verdienstmöglichkeiten.

Betrachtet man auch die Mobilität in die umgekehrte Richtung – also den Zuzug ausländischer ÄrztInnen, so können diese die Abwanderung österreichischer Medizinstudierender nur teilweise ausgleichen. Laut Zahlen des Rechnungshofs ließen sich zwischen 2008 und 2019 2.225 ÄrztInnen mit ausländischem Abschluss in die österreichische Ärzteliste eintragen, von denen Anfang 2020 noch 1.775 aktiv tätig waren. Der Nettoverlust an ÄrztInnen verringerte sich durch diesen Zustrom von den oben angeführten 31 auf 20 Prozent.

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22. Juni 2024

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erfüllte AMM-Agenda: Gehaltsanpassung QV alt und iKV

Im Zuge der nunmehr (vorerst) abgeschlossenen Verhandlungen zur KA-AZG Vereinbarung und der Überschreitungsermächtigung für Gehaltsanpassungen im Jahr 2024 konnte ein seit langem von AMM-Vertretern in unterschiedlichen Gremien (siehe auch hier aus dem Jahr 2017) verfolgtes Projekt nun endlich zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden: die Gehaltsangleichung zwischen den MitarbeiterInnen der "QV alt" und denen des aktuellen Karrieremodells (also der internen Karrierevereinbarung), was im Bruttogehalt der im "alten" Karrieremodell Qualifizierten ein Plus von (deutlich) mehr als € 2000.- bedeutet.
Zusätze zu den bestehenden Arbeitsverträgen wurden den Betroffenen bereits zugeschickt, die Gehaltsanpassung erfolgt rückwirkend mit dem 1. Jänner.

Der Ausgangspunkt der nun beseitigten Ungleichbezahlung liegt mehrere Jahre und zwei Karrieremodelle in der Vergangenheit, Details finden sich (als Auswahl) in mehreren Beiträgen in unserem AMM-Blog:

  • Probleme mit QV neu und dem Karrieremodell (2016)
  • QV (alt) vs. EV: ein Gehaltsproblem (2018)
  • Klausurtagung Rektorat & Senat: Volf zu Karrieremodellen und Gehaltsproblematik (2022)


Damit wurde nun ein Problem gelöst, welches wurde oft pauschal als vorklinisches Spezifikum punziert wurde (wobei es auch die nicht-klinischen Anstellungsverhältnisse im klinischen Bereich betraf [also Naturwissenschafter, Psychologen, Mediziner in nicht-ärztlicher Verwendung, … ]), tatsächlich jedoch darauf beruhte, dass MitarbeiterInnen im "alten" Karrieremodell ("QV alt" und EV) nach einer Gehaltsanpassung im "neuen" Karrieremodell (iKV) deutlich weniger verdienten als die (zumindest vom Dienstalter her) jüngeren MitarbeiterInnen mit iKV – also im Grunde genau jene MitarbeiterInnen, welche die "alten QVler" ausgebildet und gefördert hatten.Wir freuen uns, dass dieses Thema nunmehr einen guten Abschluss gefunden hat!
Nächste Station: die Etablierung eines weiterführenden Karrieremodells für MitarbeiterInnen mit erfüllter iKV.

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Ivo
10. April 2024

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neuer Entwicklungsplan: was steht (nicht) drin?

Der vom Universitätsrat neu beschlossenen Entwicklungsplan der MedUni Wien für die Jahre 2025-2027 "mit strategischem Ausblick bis 2030" liegt nun vor und listet über 88 (lange) Seiten die Maßnahmen, Ziele und Vorhaben der Universität in ihren unterschiedlichen Aufgabenbereichen, welche vorbehaltlich budgetärer Bedeckung in den nächsten Jahren geplant sind. im Schnelldurchlauf: Was findet sich in diesem Dokument (nicht)?

  • Nachbesetzungen und neue Professuren (2025-27) nach §98 UG: unten stehend angeführt
  • die Zukunft der Professuren im Rahmen des Karrieremodells nach §99 (4) UG:
    • eine Abkehr von den "Gruppen-Calls" hin zu gezielten Einzelausschreibungen.
    • erwähnt bleibt die neuerliche Möglichkeit eines "Professorinnen-Calls", angesichts der formulierten Zielvorgabe zum Anteil an Frauen in der Prof-Kurie (siehe nächster Punkt) bleiben dazu jedoch zentrale Fragen offen.
    • auch in diesem Entwicklungsplan erfolgte wieder eine kommentarlose Kürzung der Anzahl der Professuren im Bereich §99(4). Beim letzten Mal noch als redaktionelles Versehen bezeichnet (welches gleichwohl unkorrigiert blieb), handelt es sich um einen Verlust von zumindest 15 Stellen im Zeitraum bis Ende 2024.
  • das als Ziel formulierte "Überschreiten der 25% Marke von Frauen in der Personenkategorie der Universitätsprofessor:innen", welches laut Abb.4 des gleichen Entwicklungsplans aktuell bei 29% (sic!) liegt
  • die (recht unverbindlich formulierte) Übernahme eines Mittelbau-Vorschlags zur Etablierung eines strukturierten Austrittsprozesses und die Implementierung strukturierter Austrittsgespräche zur Erhebung der Austrittsgründe.
  • keine Umsetzung des Mittelbau-Vorschlags zur Etablierung von Nachwuchs-Forschungsthemen für ausgesuchte Bereiche mit hoher wissenschaftlicher und/oder gesundheitspolitischer Relevanz (exemplarisch vorgeschlagen waren Sexualmedizin, Sport in Prävention und Rehabilitation, Ernährung).
  • im Studium der Zahnmedizin:
    • die Absichtserklärung, dass einige Teile des 72-Wochenpraktikums im niedergelassenen Bereich absolviert werden könnten, sofern die Qualität der Ausbildung sichergestellt ist
    • die (keineswegs von der Studierendenvertretung, sondern vom Mittelbau) stammende Forderung nach einer Aufwandsentschädigung im 72 Wochen Praktikum analog zum KPJ der Humanmedizin findet sich nicht im Entwicklungsplan.
  • im allgemeinen Lehrteil einmal mehr der schöne Satz dass die "MedUni Wien über moderne Curricula mit hoher "Outcome"-Qualität" verfügt und ein erneutes Ignorieren der Forderung, dies auch durch entsprechende Maßnahmen zu erheben (bzw. zu belegen) - also an StudienabsolventInnen durchgeführte qualitative Erhebungen zur konkreten Erreichung der Lern- und Ausbildungsziele. Ebenso findet sich keine Absichtserklärung zur Etablierung Verständnis-basierter Prüfungen und einem Abrücken vom Altfragenlernen mit seinen erwiesenen fatalen Konsequenzen.
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Ivo
20. Dezember 2023

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Rechnungshof zu MED-AT: schwere Malversationen

Der RH überprüfte von Mai bis Oktober 2019 Rahmen- und Vertragsbedingungen in Zusammenhang mit dem umstrittenen Zulassungstest Med-AT. Geprüft wurde an den Medizinischen Universitäten Graz, Innsbruck und Wien, an der Universität Linz, der Universität Graz sowie im Bundesministerium; der überprüfte Zeitraum umfasste die Studienjahre 2013/14 bis 2018/19.
Das Ergebnis (Link zum 120-seitigen Originalbericht) ist überaus lesenswert und zeigt eine eindrucksvolle Ansammlung von Missständen und Verfehlungen der beteiligten Partneruniversitäten – auch die Verantwortlichen der MedUni Wien kommen hier nicht gut weg (rechtlich nicht gedeckte finanzielle Überweisungen durch die MedUni Wien, Nichtbeachtung des Urheberrechts etc.):

  • Fehlen von Verträgen und Vereinbarungen
  • Vergabe von Aufträgen ohne Ausschreibung
  • gesetzlich nicht zulässige Zahlungen der MedUni Wien im Umfang von € 150.000.-
  • Rechtlich nicht gedeckte Aufnahme von Studienwerbern durch die MedUni Innsbruck
  • Qualitative Mängel an den Testfragen
  • für den RH „nicht nachvollziehbare“ Kosten für die Erstellung von Testfragen: 3.000 EUR je Untertest je Universität sowie 6 EUR je StudienwerberIn (!)

Auffallend war die universitäre Reaktion auf das Aufzeigen qualitativer Mängel bei den Testfragen: auf diese gravierenden Vorwürfe an die Grazer Testentwickler (!) bemüßigte sich die MedUni Wien (!) zu einer Replik: es stünde (..) die Darstellung des Sachverhalts und die Beurteilung durch den RH nicht im Einklang mit den gebotenen wissenschaftlichen Standards und den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis.
Die nüchterne Antwort des Rechnungshofs darauf sollte man gründlich lesen: „Der RH gab in seinem Prüfungsergebnis wie auch im vorliegenden Bericht lediglich die Feststellungen des Institutsleiters wieder. Die Mängel zu den Testfragen stellte nicht der RH, sondern der Institutsleiter der Universität Graz selbst fest, obwohl er auch die Testfragen entwickelt hatte.“

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Ivo
11. Dezember 2020

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Stellungnahme zum Entwicklungsplan

In einer außerordentlichen Senatsitzung wurde am 10. November eine umfangreiche Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Entwicklungsplans beschlossen.
Wir geben den narrativen Teil dieser Stellungnahme nachstehend wieder, es gelang hier, wesentliche AMM-Themen und -Konzepte zu inkludieren: Im Bereich der Wissenschaft die bestehende Gehaltsproblematik Klinik vs. nicht-Klinik, die Forderung nach der Schaffung von Incentives für erfolgreiche Drittmitteleinwerbungen sowie die Forderung nach einem qualitativ wie auch quantitativ befriedigenden Zugang zu Professuren nach §99 UG.
Die Stellungnahme im Bereich der Lehre enthält eine beeindruckend komplette Auflistung der bestehenden Probleme und dringend anzugehenden Aufgaben, von der Forderung nach Remuneration der Lehrtätigkeit über das Prüfungswesen bis hin zu den Evaluationen.
Der Senat der Medizinischen Universität Wien begrüßt die Möglichkeit, in den Klausuren des Frühjahrs 2017 sowie in dem mehrmonatigen Diskussionsprozess seit Sommer 2017 an der Erstellung des für unsere Universität so wichtigen Dokumentes mitarbeiten zu dürfen. Der jetzt vorgelegte Entwurf eignet sich in vielen Passagen gut als „Richtschnur“ für die weitere Entwicklung und Positionierung unserer Universität. Im Einzelnen schlagen wir zum vorliegenden Entwurf (übersandt am 21.6.2017) nachstehende Änderungen/Korrekturen/Ergänzungen vor:

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11. November 2017

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Weitere Beiträge …

  1. Die Zukunft des Karrieremodells
  2. UG-Novelle: die Faculty-Pflanzerei
  3. UG-Novelle: Organisationsrechtliche Änderungen
  4. UG-Novelle: Studienrechtliche Änderungen

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Im Oktober 2024 haben wir die Migration der AMM-Website auf ein modernes Content-Management-System (CMS) abgeschlossen. Zuvor lief die Seite auf pmWiki, was nach Einbindung des Blogs keine HTTPS-Unterstützung mehr erlaubte. Da wir eine sehr große Anzahl an Blogbeiträgen hatten, wurden vorerst nur jene übernommen, die über reguläre Artikel verlinkt waren, sowie alle neueren Einträge. Dabei haben wir die ursprünglichen Veröffentlichungsdaten (Creation Dates) beibehalten und den "neuen" Blog mit 3. April 2025 im Passwort-geschützten Bereich freigeschalten.

Nunmehr ist der Blog wieder frei zugänglich, die Übernahme weiterer Beiträge aus dem alten Blog erfolgt gegebenenfalls noch in begrenztem Umfang. Sollten Sie einen bestimmten älteren Beitrag suchen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf – die "alten" Inhalte sind vollständig archiviert.