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Gesetzesnovelle zum Universitätsgesetz
Am 30. April 2025 veröffentlichte das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung einen Entwurf zur Änderung des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020. Mit der Veröffentlichung begann zugleich die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen – diese war mit nur 9 Kalendertagen (6 Werktagen) extrem kurz angesetzt.
Wir stellen die geplanten Änderungen vor und fassen die aus unserer Sicht wichtigsten Stellungnahmen zusammen.
Zentrale Inhalte des Gesetzentwurfs:
- Vereinfachtes Aufnahmeverfahren für Forscherinnen und Forscher aus den USA
- Einführung eines amtlichen, einheitlichen digitalen Ausweises für alle Studierenden.
- Aufbau eines bundesweiten Registers und neuer Schnittstellen zur Digitalisierung und Effizienzsteigerung administrativer Prozesse.
- Lockerungen bei der Vergabe gemeinsamer Diplome in europäischen Studienprogrammen.
- Anpassungen zur Umsetzung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes
Inhalte der Stellungnahmen:
Begutachtungsfrist
Zahlreiche Institutionen wie die TU Wien die ÖH und auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes betonen die Unangemessenheit der kurzen Begutachtungsfrist, die eine fundierte und breite Auseinandersetzung mit den geplanten Gesetzesänderungen de facto unmöglich macht (üblicherweise beträgt die Begutachtungsfrist für Gesetzesnovellen zumindest sechs Wochen) - für die aktuelle Novelle waren wie eingangs dargestellt lediglich 9 Kalendertage vorgesehen.
Kettenvertragsregelung
Der Universitätslehrerverband (ULV) nahm die geplante Novellierung zum Anlass, auf ein vermehrt auftretendes Problem in Zusammenhang mit der Kettenvertragsregelung hinzuweisen und eine entsprechende Änderung anzuregen. Die Stellungnahme des ULV kritisiert insbesondere die Anrechnung geringfügiger Beschäftigung während Elternkarenz auf die Befristungsdauer im Wissenschaftsbetrieb und fordert eine klare gesetzliche Regelung zu deren Ausschluss, um hier die Gleichstellung und soziale Fairness zu sichern.
Informationsfreiheit und Einsichtsrechte
Die Novelle will die Bestimmungen des neuen IFG in das UG integrieren und sieht neue Regelungen zur Akteneinsicht und Veröffentlichungspflichten vor. Die Stellungnahmen der TU Wien und des BKA weisen auf Unklarheiten im Verhältnis von UG und IFG hin - besonders wird auf die Problematik hingewiesen, ob einzelne Universitätsorgane oder die gesamte Universität informationspflichtige Stelle sind, und wie mit sensiblen Dokumenten (z.B. Gutachten in Berufungsverfahren) umzugehen ist.
Aufnahme amerikanischer Wissenschafter - "Opportunity Hiring"
Ein wesentlicher Teil der Novelle ist die befristete Sonderregelung für die Anstellung von Forscherinnen und Forschern, die derzeit in den USA tätig sind. Während die meisten Stellungnahmen grundsätzliche Offenheit für diese Regelung zeigen, wird vielfach kritisiert, dass die Regelung zu eng auf die USA zugeschnitten ist und auch Talente aus anderen Staaten adressiert werden sollten.
Studienzulassung für Drittstaatsangehörige
Insbesondere die TU Wien fordert hier strengere Regelungen für die Zulassung und bessere Möglichkeiten zur Steuerung des Zustroms internationaler Studierender – u.a. durch:
- Höhere sprachliche Mindeststandards
- Verpflichtung zu vollständigen Anträgen (sofortige Zurückweisung unvollständiger Bewerbungen),
- Begrenzung der Anzahl der möglichen Zulassungsanträge pro Person und Zulassungsfrist,
- Einführung von Aufnahmeverfahren auch für englischsprachige Bachelorprogramme.
Datenschutz
Das BKA verweist auf offene Fragen beim Datenschutz und auf zahlreiche legistische Unschärfen und empfiehlt, die Umsetzung sorgfältiger zu gestalten und die vorgesehenen Anpassungen besser mit bestehenden Normen abzustimmen.
Die Frist zur Stellungnahme endete am 10. Mai 2025, die endgültige Beschlussfassung im Nationalrat steht damit noch aus. Von der MedUni Wien wurde keine Stellungnahme abgegeben.