Gruppenrechtsschutzversicherung für alle AMM-Mitglieder
Auf Grund der Tatsache, dass die AMM Mitglied des ULV-Dachverbandes ist, genießen alle unsere Mitglieder den Rechtsschutz vor dem Arbeitsgericht und dem Sozialgericht inkl. Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof. Die genauen Bedingungen dieses Versicherungsschutzes sind hier nachzulesen.
Der Versicherungsschutz setzt für jedes Mitglied 3 Monate nach Beitritt zur AMM ein.
Versicherungsumfang
Arbeitsgerichtsrechtsschutz gem. Art. 20 sowie Sozialgerichtsrechtschutz gem. Art. 21 ARB 2015 („Allgemeinen Bedingungen der Grazer Wechselseitigen Versicherungs-AG für die Rechtsschutzversicherung“) als Arbeitnehmer für sämtliche Mitglieder des Universitätslehrerverbandes, inkl. Verfahren vor den Bundesverwaltungsgerichten OGH (Oberster Gerichtshof), VfGH (Verfassungsgerichtshof) und VwGH (Verwaltungsgerichtshof). Gem. Art. 20 Pkt. 2.2. besteht bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs-, sozial- und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie Disziplinarverfahren. Versicherungsschutz besteht bei Vertragsbediensteten vor Arbeits- und Sozialgerichten, insbesondere auch in Verlängerungsverfahren nach dem Vetragsbedienstetengesetz.
Mobbing-Rechtsschutz und Rechtsschutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (Art.20, Pkt.2.1 der ARB 2015).
Der Versicherungsschutz umfasst für Dienstnehmer die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die Versicherungsleistung ist pro Schadenfall mit maximal 1.25% der Versicherungssumme begrenzt und kann höchstens einmal pro Kalenderjahr und versicherter Person in Anspruch genommen werden.
Versicherungsschutz
besteht frühestens drei Monate nach Beitritt zum ULV, der Nachweis ist über Beitrittserklärung bzw. Nachweis über die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages zu leisten.
Versicherungsschutz besteht nur subsidiär, wenn und soweit der Schadensfall durch keine andere Rechtsschutzversicherung oder Interessensvertretung (Gewerkschaft, Arbeiterkammer etc.) gedeckt ist.
Versicherungsumme
125.000 EURO
Die Versicherungsleistung ist pro Schadensfall mit maximal 1.25 % der Versicherungssumme begrenzt und kann höchstens einmal pro Kalenderjahr und versicherter Person in Anspruch genommen werden.
Ansprechpartner
Auf Seiten der AMM (Kontaktaufnahme):
- Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. MME Ivo Volf (Präsident)
- Priv.-Doz. Dr. MSc Werner Schmid (Kassier)
"Grazer Wechselseitige"
Herrengasse 18-20, 8011 Graz,
Tel: (0316) 8037-366, Fax: (0316) 8037-1366