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Besoldungsreform 2019

Neufestsetzung Besoldungsdienstalter (nur für BeamtInnen und Vertragsbedienstete)

Der EuGH hat in einem Urteil festgestellt, dass das Besoldungs- und Vorrückungssystem der Bundesbediensteten gegen Europarecht verstößt. Durch eine Gesetzänderung (siehe GÖD-Sondernummer) werden jetzt auch Zeiten angerechnet, die vor dem 18. Lebensjahr liegen. Für Beamtinnen und Beamte erfolgt die Neuberechnung von Amts wegen; Vertragsbedienstete müssen einen Antrag stellen, da sie aufgrund der Ausgliederung der Universitäten 2004 keine Bundesbediensteten mehr sind (siehe Antrag Neufestsetzung BDA.

Gerichtet muss der Antrag werden an:

Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
Spitalgasse 23
1090 Wien

Detaillierte Informationen darüber, wer davon betroffen ist, erhalten Sie in der Beilage GÖD-Sondernummer. Ein Antrag sollte unverzüglich gestellt werden. Aufgrund der erwartenden hohen Anzahl an Anträgen, wird die Bearbeitung in der Abteilung für Personal und Personalentwicklung einige Monate in Anspruch nehmen. Es entstehen dadurch für die Betroffenen keine Verluste.

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