Habilitation
Seit 1. Oktober 2026 gelten an der MedUni Wien neue Habilitationsrichtlinien. Für Anträge, die bis 30.9.2026 vollständig eingelangt sind, gelten weiterhin die Richtlinien 2011. Was sich geändert hat und was beim Umstieg zu beachten ist, finden Sie hier.
Fixe Einreichtermine gibt es nicht mehr – Anträge können laufend eingebracht werden.
Unsere Informationen im Überblick
- generell – alte vs. neue Richtlinien, Satzungsänderung 2025, die wesentlichen Änderungen im Vergleich
- aktuelle Richtlinien – der vollständige Text der Habilitationsrichtlinien
- Habilitationskommissionen – Zuständigkeiten und unsere VertreterInnen
- das Habilitationsverfahren – Ablauf von der Einreichung bis zum Kolloquium
- Besonderheiten – Sonderfälle bei Autorschaften und Publikationen
- Wechsel des Habilitationsfaches – im laufenden Verfahren
Beratung
FachvertreterInnen der AMM beantworten Ihre Fragen zum Habilitationsverfahren, zur Wertung von Journalen oder zur Anrechenbarkeit von Lehrleistungen – gerade in der Übergangsphase auch zu Doktorat, Anbindung an die MedUni Wien und Ruhendstellung. Bitte verwenden Sie für die Kontaktaufnahme unser elektronisches Formular.
