Eigenbeiträge zur Betriebspension
Da es in der Vergangenheit in zumindest einem konkreten Fall zu Missverständnissen gekommen ist: Regelung und Formular konnten offenbar so verstanden werden, dass man zwischen laufenden Eigenbeiträgen zur Betriebspension, z. B. 100 % des Arbeitgeberbeitrags, und dem 1.000-Euro-Prämienmodell nach § 108a EStG wählen müsse. Nach dem Universitäten-KV handelt es sich jedoch nicht zwingend um ein Entweder-oder: Eigenbeiträge sind grundsätzlich bis zur Höhe der Universitätsbeiträge möglich, und darüber hinaus können bis zu 1.000 Euro jährlich nach § 108a EStG prämienbegünstigt geleistet werden.
