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Geringfügige Anstellung zu wissenschaftlichen Zwecken

Es besteht die Möglichkeit einer geringfügigen Anstellung zu wissenschaftlichen Zwecken während der Elternkarenz.
Ziel ist es, laufende Forschungsprojekte weiter zu betreuen bzw. neue Forschungsprojekte zu konzipieren, regelmäßige Treffen mit der Arbeitsgruppe sowie Doktorandlnnen /Diplomandlnnen und die Anbindung an die OE/Klinik sicher zu stellen. Die Anstellung ist begrenzt auf die Dauer der Karenz, maximal 12 Monate pro Mitarbeiterln. Für diese geringfügige Anstellung bedarf es eines eigenen All-lnclusive-Vertrags, der gegebenenfalls das Lehren in der Karenzzeit inkludiert, da kein weiterer Vertrag abgeschlossen werden darf.
Der formlose Antrag ist mindestens 4 Wochen vor der geplanten Anstellung in der Abteilung Personal und Personalentwicklung einzubringen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Kurzes Motivationsschreiben (inkl. Darlegung der bestehenden Forschungsaktivitäten)
  • Befürwortende Stellungnahme der Abteilungs- und Organisationseinheitsleitung

  • persönliche Beratung
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  • Versicherungsschutz

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