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Medizinstudium: Italien rückt von Aufnahmeprüfungen ab

Italien plant, vom Modell der Aufnahmeprüfungen für das Medizinstudium abzurücken

Ab dem Studienjahr 2025/2026 sollen Studieninteressierte ohne vorherige Tests mit dem Studium beginnen können und nach dem ersten Semester eine nationale Rangliste - basierend auf den erzielten Prüfungsergebnissen - entscheiden, wer das Studium fortsetzen darf. Studierende, die nicht weiterkommen, können in verwandte Studiengänge wechseln, wobei ihre bisherigen Leistungen anerkannt werden. Zudem ist eine Erhöhung der Studienplätze von 20.000 auf 25.000 geplant.

Der italienische Senat hat diesen Gesetzentwurf bereits mit 87 Ja-Stimmen, 40 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen angenommen. Die endgültige Genehmigung durch die Abgeordnetenkammer steht noch aus.

 

Ohne den Andrang von StudienwerberInnen aus einem gleichsprachigen, großen Nachbarland mag ein solches Modell funktionieren und aufgrund fachspezifischer Auswahlkriterien eine zweifellos bessere Option darstellen, als anhand eines Aufnahmeverfahrens zu selektionieren, bei dem in keiner Weise erwiesen ist, dass es die (fachlich) intendierten Ziele tatsächlich erreicht.
Aber wirklich interessant wird es, wenn man die geplante Erhöhung (und auch den ist-Zustand) auf 25.000 Studienplätze auf die Bevölkerung hochrechnet: dann erreicht Italien mit 4.2 Medizin-Studienplätzen pro 10.000 Einwohner den doppelten Wert von Österreich.

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29. Jänner 2025

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Neuerlich Verstimmung zu Linzer Digitaluniversität

Einmal mehr sorgt die geplante Digitaluniversität IT:U in Linz für politischen Streit – diesmal zwischen der Stadt Linz und dem Wissenschaftsministerium. Bürgermeister Dietmar Prammer (SPÖ) stoppte die Umwidmung des ursprünglich vorgesehenen Standorts nahe der Johannes-Kepler-Universität (JKU) mit Verweis auf den Naturschutz.

Das erboste Wissenschaftsministerium kritisiert diesen Schritt nun als „historisch beispiellos“ und betont, dass Linz sich nicht eigenständig einen neuen Standort aussuchen könne, da die Standortfrage durch eine staatsrechtliche Vereinbarung („15a-Vereinbarung“) zwischen Bund und Land Oberösterreich geregelt ist, welche explizit den ursprünglichen Bauplatz ausweist.

Prammer will die Universität stattdessen in die Post-City nahe dem Hauptbahnhof verlegen, die eine bessere Verkehrsanbindung biete und ohne teure Infrastrukturmaßnahmen auskomme - das Ministerium hält dagegen an der Nähe zur JKU fest, und verweist auf Synergieeffekte mit bestehenden Einrichtungen wie Bibliothek, Rechenzentrum und Mensa. Die Stadt Linz müsse für entstandene Mehrkosten, etwa den bereits durchgeführten Architekturwettbewerb, aufkommen.

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31. Dezember 2024

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Medizin-Master an Freud-Uni doch wieder akkreditiert

Das Medizin-Masterstudium der Sigmund Freud Privatuniversität (SFU) ist erneut akkreditiert.

Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) hatte die Zulassung des Studiengangs im Herbst 2022 aufgrund erheblicher Mängel widerrufen. Laut einem Gutachten wies das Masterstudium „große Abweichungen von national und international üblichen Standards“ auf – insbesondere im Bereich Personal, Forschungsinfrastruktur und Studienpläne. Die Universität wurde daraufhin zur Überarbeitung ihres Konzepts aufgefordert.

Laut AQ-Austria-Geschäftsführer Jürgen Petersen erfülle das Studium nun wieder die Akkreditierungskriterien. Die entscheidende Verbesserung sei durch eine Kooperation mit dem Wiener Gesundheitsverbund erzielt worden, wodurch es zu einem „sehr starken Qualitätsentwicklungsschub“ gekommen sei.

Mit der erneuten Akkreditierung wurde auch die Zahl der Studienplätze für Humanmedizin von 180 auf 220 erhöht. Petersen betont, dass die Studierenden nun wieder über Rechtssicherheit verfügen. Der erfolgte Widerruf der Akkreditierung hatte dazu geführt, dass die SFU den Medizin-Master zeitweise nicht bewerben und keine neuen Studierenden aufnehmen durfte.

Allerdings hatte die Entscheidung de facto keine nachhaltigen Auswirkungen: Die SFU war juristisch gegen den Entzug der Zulassung vorgegangen und erreichte, dass die AQ Austria einen neuen Bescheid ausstellen musste. Dadurch war eine Einschreibung bereits ab dem Wintersemester 2023 wieder möglich, noch bevor die Akkreditierung offiziell erneut erteilt wurde.

Insofern wirft der gesamte Vorgang natürlich berechtigte Fragen zur Qualitätssicherung privater Medizinstudiengänge und zur Effektivität der Akkreditierungsmechanismen auf – insbesondere, da die SFU trotz des Entzugs der Akkreditierung durch rechtliche Schritte eine fortlaufende Einschreibung sicherstellen konnte.

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18. Dezember 2024

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MedAT: eine Quote für die Bundesländer

Kein Jahr ohne Aufregung um den Aufnahmetest für das Medizinstudium an den öffentlichen österreichischen Universitäten (MedAT). War der MedAT 2020/21 durch einen 120-seitigen Rechnungshofbericht in die Schlagzeilen geraten (siehe in unserem Blog: Rechnungshof zu Med-AT: schwere Malversationen), wurde 2022 ein eigenes Kontingent für das Österreichische Bundesheer geschaffen - ein Maximalkontingent von 10 vom Bundesheer namhaft zu machenden Personen, für welche eine reduzierte "Bestehensgrenze" gilt.

Wir berichteten dazu im Februar 2022 mit den Worten: "Dies ist an Absurdität kaum zu überbieten (wobei man mit solchen Aussagen vorsichtig sein muss)…".
WIE Vorsichtig man mit solchen Aussagen sein muss, zeigt die aktuelle Entwicklung wo nun (bislang als Fantasien der Landeshauptleute wahrgenommene) Forderungen nach der Einführung von "Bundesländer-Quoten" tatsächlich umgesetzt werden dürften – "Reservierte Medizin-Studienplätze gegen Ärztemangel".

Die unter dem Schlagwort des öffentlichen Interesses argumentierte Idee, über "gewidmete Studienplätze" und einen "Ausbildungszuschuss" diese (dann) Ärzte vertraglich an eine ärztliche Tätigkeit im jeweiligen Bundesland zu binden steht nicht nur im Widerspruch zu jedem Fairness- und Qualitätsanspruch, sondern stellt auch einen Störfaktor für zukünftige Verhandlungen zur Beibehaltung der "Österreicher-Quote" beim Aufnahmeverfahren dar. Dessen ungeachtet- diese Idee dürfte schon heuer umgesetzt werden. Vorarlberg freut sich medial schon über zwei (2) Plätze aus dieser Quote.

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10. September 2024

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Desaster um gewidmete Studienplätze

Um dem angeblichen Mangel an ÄrztInnen entgegenzuwirken, wurden in Österreich für das Wintersemester 2024/2025 85 gewidmete Medizinstudienplätze geschaffen. Diese Plätze waren für BewerberInnen reserviert, die sich verpflichteten, nach ihrem Studium für eine bestimmte Zeit im öffentlichen Interesse zu arbeiten, beispielsweise bei der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK, in bestimmten Bundesländern oder bei Institutionen wie dem Bundesheer und der Polizei. Im Gegenzug für eine solche Verpflichtung wurden Stipendien zugesagt sowie eine (deutlich) niedrigere Bestehensgrenze beim Aufnahmetest zugesagt.

War schon die Grundidee solcher Quoten absurd und die Umsetzung mittels herabgesetzter Bestehensgrenzen (im besten Fall) fahrlässig, erwies sich nun auch das Ergebnis der Umsetzung als desaströs: von den 85 verfügbaren Plätzen konnten nur 49 besetzt werden, da ein signifikanter Anteil der StudienwerberInnen auch die herabgesetzte Punktzahl nicht erreichte. Beispielsweise konnte die ÖGK nur sechs der 13 vorgesehenen Plätze besetzen. Besonders problematisch war die Situation für das Innenministerium, das alle drei geplanten Plätze unbesetzt lassen musste - kein einziger Bewerber erreichte die notwendige Leistung.

Die nun vorliegenden desaströsen Resultate sind die direkte Folge einer ahnungs- und perspektivlosen Hochschulpolitik, in der sich die Bundespolitik von Partikularinteressen vereinnahmen lässt und damit zusätzlich die universitäre Autonomie untergräbt. Es wäre absehbar sinnvoller (gewesen), erfolgreichen AbsolventInnen des regulären Aufnahmetests nachträglich Verträge oder Stipendien anzubieten, die sie zur Tätigkeit im öffentlichen Interesse verpflichten.

Wie man die (wohlgemerkt: durch absolut nichts erwiesene) Aussagekraft eines Aufnahmeverfahrens propagieren kann und gleichzeitig eine Teilgruppe der StudienwerberInnen von den essentiellen Spielregeln dieses Verfahrens ausnehmen kann, erschließt sich selbst dem wohlwollendsten Betrachter nicht.

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24. August 2024

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Nach abgeschlossenem Studium: 31 Prozent landen nicht auf der Ärzteliste

Laut einer Untersuchung des Rechnungshofs lassen sich jährlich 21 Prozent der AbsolventInnen eines Medizinstudiums an den Universitäten Wien, Graz, Linz und Innsbruck nicht in die österreichische Ärzteliste eintragen. Berücksichtigt man zusätzlich jene AbsolventInnen, die sich zwar eintragen lassen, aber dann nicht ärztlich tätig werden – etwa weil sie in die Forschung oder Pharmaindustrie wechseln –, steigt der Anteil der nach dem Studium nicht in Österreich praktizierenden MedizinerInnen auf 31 Prozent.

Laut Ärztekammer ist die Abwanderung unter deutschen Studienabsolventen besonders ausgeprägt: von den durchschnittlich 216 deutschen AbsolventInnen pro Jahr blieben nur 45 als ÄrztInnen in Österreich, was einer Abwanderungsrate von stolzen 79 Prozent entspricht.

Angesichts dieser Entwicklungen empfiehlt der Rechnungshof, dass das Gesundheitsministerium, das Wissenschaftsministerium, die Medizinischen Universitäten, die Ärztekammer, die Bundesländer und die Sozialversicherung Maßnahmen setzen sollten, um die ärztliche Ausbildung und Berufstätigkeit in Österreich attraktiver zu gestalten. Dazu zählen insbesondere eine höhere Ausbildungsqualität nach dem Studium, eine schnellere Zuweisung zu Facharztausbildungsstellen und bessere Verdienstmöglichkeiten.

Betrachtet man auch die Mobilität in die umgekehrte Richtung – also den Zuzug ausländischer ÄrztInnen, so können diese die Abwanderung österreichischer Medizinstudierender nur teilweise ausgleichen. Laut Zahlen des Rechnungshofs ließen sich zwischen 2008 und 2019 2.225 ÄrztInnen mit ausländischem Abschluss in die österreichische Ärzteliste eintragen, von denen Anfang 2020 noch 1.775 aktiv tätig waren. Der Nettoverlust an ÄrztInnen verringerte sich durch diesen Zustrom von den oben angeführten 31 auf 20 Prozent.

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Ivo
22. Juni 2024

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