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Ingwald unter dem Bundesadler

Seit Jahren taucht in Gesprächen mit älteren und ganz alten Semestern zu Ingwald und dem bestehenden Universitätsgesetz (bzw. der Hochschulpolitik allgemein) wiederkehrend der Satz auf: "Da hat damals Ingwald im Parlament eine Rede gehalten – es gibt sogar ein Foto von Ingwald unter dem Bundesadler!"
Niemals fand sich jemand, der die naheliegende Nachfrage "hast Du dieses Bild" bejahen konnte, auch tiefere Recherchen anlässlich der (Vorbereitung der Laudatio zur) Verleihung des Titels "Ehrenbürger der Medizinischen Universität Wien" an Ingwald und auch anlässlich seiner formalen Versetzung in den Ruhestand konnten dieses Foto nicht aufspüren, fast schien es sich um eine apokryphe Überlieferung zu handeln.
Umso größer ist die Freude, dass es nun gelungen ist, dieses Foto aufzuspüren und zeitlich exakt zuzuordnen (mein Dank an Michael Pretterklieber und Christian Cenker) – und mit der zeitlichen Zuordnung konnten dann die Veranstaltung und auch das Protokoll mit der Rede Ingwalds recherchiert werden:
Es handelte sich um eine parlamentarische Enquete des österreichischen Nationalrates zur "Novelle des Universitätsgesetzes 2002" (am 11. April 2008) und dem dazu verfassten stenographischen Protokoll. Nach einem einleitenden Impulsreferat des Wissenschaftsministers (Johannes Hahn) folgten vier Themenblöcke mit Impulsreferaten, Panelbeiträgen und allgemeiner Diskussion:
- Autonomie der Universitäten
- Steuerungsinstrumente/Leistungsvereinbarungen/Finanzierungsmodelle
- Universitätsrat–Senat–Rektorat („Leitungsdreieck“)
- Karrierechancen/Nachwuchs und UG-Reform
Das Originalprotokoll haben wir hier verlinkt, die beiden Beiträge Ingwalds – analytisch und verbal stets exakt und immer mit der einen oder anderen pointierten Spitze - geben wir nachfolgend im Originalwortlaut wieder. Und bei aller Freude, Ingwald beim Lesen dieser Zeilen förmlich als Person vor sich zu sehen: Bemerkenswert die Detailanalyse der zentralen Schwächen des UG, welche sich im Lauf der Jahre als absolut zutreffend dargestellt haben. Und zumindest ebenso bemerkenswert die stattgefundene Umsetzung von Ingwalds Forderung, dass der Betriebsrat "in den Universitätsrat hineingehört".
Wortmeldung 14.45 (Themenblock III – Allgemeine Diskussion)
Ass.-Prof. Dr. Ingwald Strasser (Zentralausschuss für die Universitätslehrer/innen):
Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin im Auftrag des Zentralausschusses für die Hochschullehrer hier, bin also dem Wesen nach den Betriebsräten zuzuordnen. Ich bin selbst auch stellvertretender Betriebsratsvorsitzender an der Medizinischen Universität Wien und möchte einige Aspekte, die zu diesem Thema hier schon angesprochen wurden, noch einmal herausstreichen.
Ich hoffe, Rektor Winckler fürchtet jetzt nicht, ich rufe die jugoslawische Arbeiterselbstverwaltung aus – Sie haben das heute Vormittag so ein bisschen in den Raum gestellt, dass das zu befürchten sei –, das werde ich nicht tun, aber doch auf einige Aspekte hinweisen.
Erster Aspekt: Mich hat den ganzen Tag schon überrascht, wie unscharf der Begriff der Universität ist. Ist sie jetzt ein Unternehmen sui generis oder welcher generischen Herkunft auch immer, oder ist sie gar, wie ich jetzt gerade gehört habe, ein Biotop? Ich bitte inständig darum, das UG 2002 so auszurichten, dass hier ein vernünftiger, den Aufgaben der Universität gerecht werdender Gesetzestext daraus wird.
Damit komme ich gleich zum zweiten Punkt. Ich habe hier auch gehört, in diesem Dreieck sei der Universitätsrat ein Aufsichtsrat sui generis. Dann nenne ich Ihnen jetzt meine Forderung. Der Betriebsrat muss in den Universitätsrat hinein, und wenn es nach dem Arbeitsverfassungsgesetz nicht geht, dann sage ich jetzt, ich bin ein Betriebsrat sui generis, und dann schaffen wir das entsprechende Gesetz dafür.
Unsere Erfahrungen mit dem Universitätsrat sind nicht gut. Wir wollen dort hinein, wir wollen dort unserem Auftrag nachkommen. Bei der Entwicklung des Gesetzes damals hat es geheißen, die Mitbestimmung kommt weg, aber tröstet euch, liebe Freunde – so hörten wir damals –, die Mitbestimmung läuft über den Betriebsrat. Jetzt sind wir an wesentlichen Dingen nicht beteiligt. – Das, um diesen Player da abzuhandeln.
Der zweite Player ist der Rektor. Aus meiner Sicht und auch aus der Sicht vieler Kollegen funktioniert die Zusammenarbeit, so wie sie auch in der Arbeitsverfassung vorgesehen ist, wenn der betreffende Rektor – meiner tut es – sich an diese Kulturfrage hält. Aber das Beschwören der Kulturfragen hat immer so etwas Vages an sich, darauf kann man sich nicht verlassen. Ich würde um entsprechende gesetzliche Regelungen bitten. Aber beim Rektor ist das Problem aus meiner Sicht nicht gegeben.
Zur Wahl des Rektors. Ich verstehe nicht, warum nicht eine Wahl durch die „Werktätigen“ sozusagen vorgenommen werden kann. Das Hohe Haus wählt seine Präsidenten auch nicht aus kleinen Gruppen heraus, sondern das gesamte Plenum stimmt dort ab.
Weiterer Aspekt: der Senat. Ich bin selbstverständlich dafür, dass wir die Mitbestimmung in der detaillierten Form haben, aber ich möchte mich jetzt gar nicht festlegen, denn als Betriebsrat sehe ich den Senat auch in seiner Rolle und Funktion als Arbeitgeber, weil er Beschlüsse fasst, zu denen der Betriebsrat Stellung nehmen muss – inhaltlich, formal et cetera. Also würde ich höflich bitten, auch dort zu überprüfen, in welcher Form wir die Mitbestimmung einfließen lassen, ob das jetzt repräsentativ geschieht – was mir am liebsten wäre – oder, wie vorhin gesagt wurde, aufgrund der Leistungen, das wäre im Detail zu prüfen.
Ein wichtiger Punkt ist bis jetzt nicht angesprochen worden, die Ebene tiefer. Bei der Mitbestimmung im Senat ist es sicherlich nicht so dramatisch, ob jetzt ein Professor mehr oder weniger da drinnen sitzt, aber das setzt sich auf den Ebenen der Organisationseinheiten und darunter fort. Da gibt es nämlich nichts, da ist das den Satzungen vorbehalten.
Hier wären gewisse rechtliche Vorgaben wahrscheinlich sehr nützlich. Denn die Jungen und die Wissenschafter sind nicht nur wegen des fehlenden KV irritiert, sie gehen überhaupt aus allen Gremien raus, weil das Gesetz, wie Kollege Steiner gesagt hat, vor Ort tatsächlich noch nicht angekommen ist. Das ist angekommen bei der Schicht, die mitgemacht hat, die Funktionäre waren, die eingebunden waren, aber ansonsten ist das Gesetz nicht angekommen. Hier bedarf es, sage ich einmal, vereinzelter rechtlicher Hilfestellungen, um auch die von Ihnen angedachte Kultur sozusagen greifen zu lassen. – Danke schön. (Beifall.)
Wortmeldung 16.46 (Themenblock IV – Allgemeine Diskussion)
Ass.-Prof. Dr. Ingwald Strasser (Zentralausschuss für die Universitätslehrer/innen):
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Anwesende! Ich beziehe mich jetzt auf Äußerungen von Prof. Mazal, der ein bisschen versucht hat, uns den Weg zu weisen – erstens: Betriebsrat in den Universitätsrat –, und dann einige Aspekte genannt hat, indem er etwa meint, das Arbeitsverfassungsgesetz sei mit der Organisation der Universität nicht ganz kompatibel. Das stimmt in einigen Bereichen, ich glaube aber nicht, dass es sinnvoll sein wird, schon innerhalb der Universität den Betriebsrat auf Substrukturen hinunter aufzudröseln. Das wird wahrscheinlich nicht funktionieren.
Wir haben da ein anderes Problem, bei dem wir arbeitsrechtlich, nach der Arbeitsverfassung ein bisschen ins Rutschen kommen, nämlich dann, wenn die Universität GesmbHs gründet, und zwar zum Beispiel GesmbHs wie die Max-Perutz-Gesellschaft, deren Personal ja noch zur Stammuniversität gehört, und wenn dort neues Personal angestellt wird. Da ist das bei der Interpretation der Mitspracherechte des Betriebsrats lebbar, das ist auflösbar, aber da könnte man, wenn man rechtliche Korrekturen anbringt, vielleicht ansetzen. Das wäre wahrscheinlich ein Punkt.
Überhaupt darf ich aber jetzt Folgendes anführen für den Fall, dass Sie bei der Gesetzesnovellierung arbeitsrechtliche Bestimmungen verändern oder hineingeben. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des derzeit geltenden Gesetzes haben eine ungeheure Arbeit verursacht. Zwei OGH-Entscheide zeigen das, und es gibt noch viele ungelöste Fragen, MKV und Abfertigungsregelung, § 84 VBG et cetera. Hier würde ich das Hohe Haus höflich ersuchen, diese arbeitsrechtlichen Bestimmungen vorher mit Praktikern aus dem Arbeitsrecht zu diskutieren, um nicht nachher langwierige Prozesse führen zu müssen, die dann wieder nur zu Halblösungen führen. Sie wissen, wir haben derzeit ein arbeitsrechtliches Tohuwabohu in unseren Verträgen und Zuständen.
Ein weiterer Punkt: Ich gehe davon aus – da die Diskussion so verläuft –, dass zwar der KV gewünscht wird, aber offenbar auch im Gesetz noch irgendwelche Karriereaspekte eingeführt werden sollen. Da darf ich an zwei Gruppen erinnern, die bisher überhaupt nicht zur Diskussion gestanden sind. Das eine sind Karriereaspekte von künstlerischem Personal, und der zweite, mir näher liegende Aspekt betrifft natürlich die große Gruppe der Ärzte und Ärztinnen.
Diese haben ein ganz besonderes Problem im Umgang mit der Universität, weil sie mit ihrer Dienstpflicht, der ärztlichen Routine, in hohem Maße ausgelastet sind und die Forschung sehr stark sozusagen mit der Tätigkeit außerhalb der regulären Dienstzeit vermischt wird. Da bitte ich, falls Sie das angehen, diese Fragen sehr sorgfältig auszugestalten, um diesen Menschen eine Karrierechance und dem Spital, in dem sie arbeiten, sowie der Medizinischen Universität, an der sie tätig sind, Möglichkeiten für ein vernünftiges Umgehen mit diesen Ärzten zu geben. – Danke schön. (Beifall.)
