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Informationen und Beratung zum Kollektivvertrag

Am 5. Mai 2009 wurde der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten auf der ArbeitgeberInnenseite vom Dachverband der Universitäten und auf der ArbeitnehmerInnenseite von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst unterzeichnet. Der mit 1. Oktober 2009 in Kraft tretende Universitäten-KV kommt für alle seit dem 1. Jänner 2004 eingetretenen sowie für alle zukünftigen MitarbeiterInnen zwingend zur Anwendung.

Ebenfalls an diesem Tag wurde der Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge der vor dem 1. Jänner 2004 an den Universitäten aufgenommenen Bediensteten nach § 78a Abs 1 und 4 VBG unterzeichnet.

Nachstehend finden Sie die mittlerweile 15. aktualisierte Auflage des Kollektivvertrags (2024) sowie die seither angefallenen Nachträge.

Für Fragen in Zusammenhang stehen Ihnen die Vertreter der AMM im Betriebsrat der MedUni Wien natürlich jederzeit zur Verfügung!

 

Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten 15. Auflage 2024

  • Änderungen im Kollektivvertrag - 19. Nachtrag vom 4. Dezember 2024
  • Änderungen im Kollektivvertrag - 20. Nachtrag vom 24. November 2025 (Sonderkündigungsrecht für Drittmittelbedienstete)
  • Änderungen im Kollektivvertrag - 21 Nachtrag vom 9. Dezember 2025

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