Satzung MedUni Wien
Die Satzung der Universität regelt verschiedene organisationsrechtliche Belange und gliedert sich in die folgenden (in dieser Übersicht teils in verkürzter Form angeführten) Abschnitte:
- I. Abschnitt Wahlordnung
- II. Abschnitt Studienrechtliche Bestimmungen
- III. Abschnitt Curriculumdirektor:innen, Curriculum-Koordinator:innen
- IV. Abschnitt Kollegialorgane gemäß § 25 Abs 7 und 8 sowie § 30 UG
- V. Abschnitt Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen („AKG“)
- VI. Abschnitt Organisationseinheit zur Koordinierung der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung
- VII. Abschnitt Geschäftsordnung für Kollegialorgane
- VIII. Abschnitt Generelle Richtlinien für die Durchführung, Veröffentlichung und Umsetzung von Evaluierungen (§ 14 UG)
- IX. Abschnitt Richtlinien für Akademische Ehrungen
- X. Abschnitt Frauenförderungsplan / Gleichstellungsplan der Medizinischen Universität Wien
- XI. Abschnitt Richtlinien für die Zusammensetzung und Aufgaben von Advisory Boards
- XII. Abschnitt Behindertenbeirat der Medizinischen Universität Wien
- XIII. Abschnitt Richtlinien für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen an der Medizinischen Universität Wien
- XIV. Abschnitt Einbindung Absolvent:innen der Medizinischen Universität Wien (ALUMNI)
- XV. Abschnitt Good Scientific Practice Ethik in Wissenschaft und Forschung Richtlinien der Medizinischen Universität Wien
- XVI. Abschnitt „Verkürztes Berufungsverfahren“ gemäß § 99 Abs 4 Universitätsgesetz 2002
- XVII. Abschnitt „Opportunity Hiring“ gemäß § 99a Universitätsgesetz 2002
- XVIII. Abschnitt Habilitation
Nachfolgend finden Sie die konsolidierte Satzung der MedUni Wien (pdf; Stand: 4. Februar 2025)