Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wird ab 1. September 2025 das bisherige Prinzip der Amtsverschwiegenheit durch ein Recht auf Zugang zu Informationen ersetzt. Öffentliche Einrichtungen – darunter auch Universitäten – sind damit verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse aktiv bereitzustellen oder auf Antrag offenzulegen.
Das Gesetz verfolgt das Ziel, staatliches und institutionelles Handeln nachvollziehbarer und überprüfbarer zu machen. Es soll eine Kultur der Offenheit und Verantwortung fördern, ohne dabei berechtigte Schutzinteressen – etwa Datenschutz oder geistiges Eigentum – zu beeinträchtigen.
Für Universitäten bedeutet das vor allem, strukturelle, organisatorische und verwaltungsbezogene Informationen leichter zugänglich zu machen.
Zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes an der MedUni Wien wurde im 50. Mitteilungsblatt des Studienjahres 2024/2025 die entsprechende Verordnung veröffentlicht.
- Elektronisch gestellte Anträge auf Zugang zu Informationen per Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Postalisch gestellte Anträge an:
Rektorat der MedUni Wien
Koordinationsstelle „Informationsfreiheitsgesetz“ Abteilung Recht und Compliance
Spitalgasse 23 1090 Wien
