Der Senat wurde in seiner Sitzung am 7. Juni mittels Tischvorlage zu einer vom Rektor an das Ministerium ergangenen Stellungnahme (Datum: 3.Juni) zum "Entwurf einer Änderung des Universitätsgesetzes 2002" informiert.
Raumfüllender Hauptinhalt: die in dieser potentiellen Novelle enthaltenen Bestimmungen zur Vereinigung von Universitäten (also z.B. die von BM Töchterle propagierte Re-Fusion der MedUni Innsbruck mit der Uni Innsbruck). Hier erfolgt eine seitenlange Darstellung von Rechtsbedenken, die nicht ohne Polemik ausfällt.
Interessant aber dann die Stellungnahme zu §32 UG02: Bei einer Änderung des §32 UG02 sollten die Regelungen über die LeiterInnenbestellung zusätzlich an §20 Abs. 5 UG angepasst werden, so dass allen entsprechend qualifizierten Personen … und damit neben UniversitätsprofessorInnen auch Personen aus dem so genannten "Mittelbau" – ermöglicht wird, die Leitung einer Universitätsklinik, eines Klinischen Institutes oder einer Klinischen Abteilung einer Medizinischen Universität … zu übernehmen.
Auch ein Formulierungsvorschlag des Rektors für diesen Abschnitt findet sich in der Stellungnahme und begründet wird der Änderungsvorschlag (in dem das Wort "Habilitation" nicht einmal vorkommt; nicht einmal mit dem Zusatz "…oder gleichzuhaltender Qualifikation") mit Argumenten der Frauenförderung - weil sich in der Professorenkurie so wenige Frauen finden…

So weit, so gut – somit endlich neue Perspektiven für den Mittelbau?
Die hier angedachte Reform würde ja letztlich nur die Bestimmungen auf den Klinikbereich ausdehnen, die für die nicht-klinischen Zentren jetzt schon gelten: dass nämlich auch Angehörige des Mittelbaus die Funktion der Organisationseinheitsleitung (OEL) übernehmen KÖNNEN.
Da sind wir aber auch schon beim kritischen Punkt. Gab es in den vergangenen Jahren EINEN Fall, wo ein Vertreter / eine Vertreterin des Mittelbaus statt einem Mitglied der Professorenkurie zum OEL gesalbt wurde?
Gab es nicht. Und dass die Perspektiven des Mittelbaus kein zentrales Anliegen des Rektors sind, hat sich in der Vergangenheit wiederholt gezeigt. Es sei nur an die Pseudo-Ausschreibung der gesetzlich vorgesehenen §99 Professuren erinnert, die erst bejubelt und dann "begraben" wurden. Also kann man dies getrost als "Rute im Fenster" der Professorenkurie sehen: schön brav sein, sonst…..